Häufige Fragen

Uns erreichen häufig Fragen zur Behandlung und Vorgehensweise in der Logopädie.

Auf dieser Seite wollen wir möglichst viele dieser Fragen beantworten. Ist etwas unklar? Scheuen Sie sich nicht, uns direkt zu fragen.

Häufige Fragen zur Logopädie

  • Unsere Hauptaufgabe besteht darin, Ihre Kommunikationsfähigkeit oder die sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes zu verbessern. Dies kann z.B. den (Wieder-)Einstieg in den Beruf bei Erwachsenen oder die Schulfähigkeit eines Kindes bedeuten. Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen

    • Prävention
    • Diagnostik / Befunderhebung
    • Beratung
    • Therapie und Rehabilitation

    von Sprach- und Sprechstörungen, Stimm-  und Schluckstörungen sowie Hörstörungen in jedem Alter.

  • Untersuchung:
    Zu Beginn führen wir mit Ihnen ein ausführliches Erstgespräch durch und testen objektiv den Sprachstand. Im Anschluss daran fassen wir alle Ergebnisse zusammen und besprechen die Diagnose gemeinsam.

    Beratung:
    Wir informieren Sie über mögliche Ursachen und Auswirkungen der Sprachstörung und planen dann gemeinsam die Ziele der Therapie. Sie erhalten von uns alltagsnahe Hilfestellungen im Umgang mit der Kommunikationsstörung und werden zu selbständigem Üben angeleitet.

    Therapie:
    Die Behandlung erfolgt meist als Einzeltherapie 1-2x wöchentlich à 45 – 60 Minuten. Gerne beziehen wir auch Angehörige oder angrenzende therapeutische Disziplinen mit ein. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt, anderen Therapeuten und/oder der Schule ist uns sehr wichtig.

  • Für die logopädische Behandlung brauchen Sie ein Rezept (Heilmittelverordnung) von Ihrem Arzt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Allgemein- oder Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater). Hausbesuche sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.

  • Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patienten über 18 Jahren haben eine Rezept-Zuzahlung zu leisten, insofern sie von ihrer Krankenkasse nicht von der Zuzahlung befreit wurden.

    Auch die PKV übernimmt logopädische Leistungen, die Höhe der Erstattung hängt jedoch von Ihrem individuellen Tarif ab. Sie erhalten gerne einen Kostenvoranschlag.

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